Aus der Fraktion
Woran wir arbeiten

Dieser Bereich wird von den Gemeindevertretern/-vertreterinnen der FDP Groß Grönau gepflegt. Persönlich gezeichnete Artikel können Meinungen wiedergeben, die von Positionen des Ortsverbandes abweichen.
Groß Grönau und die Finanzen
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie wichtig eine gute Internetanbindung ist, wie wichtig Straßen ohne Schlaglöcher, intakte Geh- und Radwege, eine gut ausgestattete Schule mit dazugehöriger OGS, ausreichend Kindergärtenplätze und attraktive Sportvereine für eine lebendige Gemeinde sind?
Wir haben uns in der Gemeindevertretung in den letzten Legislaturperioden nicht nur dafür eingesetzt, dass die genannten Maßnahmen in Angriff genommen werden. Wir haben Impulse gegeben und darauf geachtet, dass unsere Gemeindekasse diese Ausgaben auch schultern kann.
In den letzten Jahren ist in Groß Grönau viel passiert: Alle Hausbesitzer hatten die Möglichkeit sich direkt per Glasfaser an das schnelle Internet anschließen zu lassen, die Zahl der Kindergartenplätze wurde aufgestockt, die Grund- und die offene Ganztagsschule wurden ausgebaut, die Straßen wurden bzw. werden erneuert, die Feuerwehr hat neue Fahrzeuge bekommen u.s.w.
Steht die Gemeinde am Rande des Ruins?
Nein, das tut sie nicht. Die Geldflüsse in der Gemeindekasse sind komplex. Auf der einen Seite erhalten wir zusätzlich zu den eigenen Steuereinnahmen - das sind z.B. Gewerbe- und Grundsteuer - vom Land Steueranteile und Ausgleichszahlungen. Auf der anderen Seite leisten wir Umlagen an den Kreis und das Amt Lauenburgische Seen. Aufgrund unserer derzeitigen Finanzkraft zahlen wir auch wieder Gewerbesteuerumlagen, die an das Land weitergeleitet werden. Geldflüsse vom Land an die Gemeinden werden ebenfalls gemäß der Finanzkraft gezahlt. Das heißt u.a., dass die Steuerhebesätze einen bestimmten Wert nicht unterschreiten dürfen. Um vollumfänglich von den Landesmitteln zu profitieren war es daher nötig, die Steuersätze moderat anzuheben.
Und wie es dann tatsächlich manchmal so ist, hatten wir Glück. Sondereffekte führten dazu, dass die Gemeindekasse sich füllte. Nach derzeitiger Haushaltsplanung wird die Gemeinde das Jahr 2023 mit freien Rücklagen in Höhe von ca. 6,5 Mio € abschließen. Das verdankt sie u.a. ihren erfolgreichen Gewerbeunternehmen. Von diesen Steuereinnahmen sollten alle Einwohner profitieren.
Nach unserer Ansicht ist es nicht Aufgabe der Gemeinde, dauerhaft umfangreiche Rücklagen zu halten. Wichtige Maßnahmen müssen in den nächsten Jahren finanziert werden: Ein neues Feuerwehrhaus, ein neuer Kindergarten und eine Seniorenwohnanlage müssen gebaut werden, um die Attraktivität Groß Grönaus zu erhalten. Dabei sollte die Gemeinde immer darauf achten, klimafreundlich unterwegs zu sein.
Investitionen in Anlagen zur Eigenproduktion von Energie und Maßnahmen zur Energieeinsparung unterstützen wir. Damit senken wir zukünftige Kosten.
Geiz ist geil - wirklich?
Leider sind die Anträge auf die Erneuerung der Lüftungsanlage in der Grönau-Halle, auf Erneuerung der Blockheizkraftwerke und der Einbau von Wärmepumpen in unseren öffentlichen Gebäuden gegen unsere Stimmen in der Gemeindevertretung von den beiden großen Parteien zunächst nicht unterstützt worden. Der Grund: Man möchte zunächst eine schon länger geplante klimatechnische Begutachtung der Grönau-Halle und des Verwaltungsgebäudes abwarten. Es könnte ja sein, dass dabei Vorschläge herauskommen, die wirksamer und kostengünstiger sind.
Auf Antrag der FDP wurde eine Energie-Arbeitsgruppe, bestehend aus H. Angenendt (FDP) und einem weiteren Gemeindevertreter, eingesetzt, die Hinweise zur Optimierung des Betriebs der energietechnischen Anlagen geben sollte, zunächst mit dem Ziel, einem Gasmangel vorzubeugen, später mit dem Ziel der Energie-Einsparung. Dazu wurden die Anlagen in Begleitung der Lieferanten angesehen. Wir, die FDP, beurteilen die dabei vorgefundene Situation wie folgt:
- Die Lüftungsanlage entspricht vom Aspekt der Energieeffizienz in keiner Weise den heutigen Standards und hat darüber hinaus das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht. Wenn Reparaturen anfallen, sind keine Original-Ersatzteile mehr erhältlich.
- Die BHKWs sind am Ende ihrer Lebensdauer und werden damit fehleranfällig; außerdem läuft in diesem Jahr die KWK-Förderung aus. Die gäbe es nur für neue Anlagen, die auch energiesparender wären. Diese Investition würde sich allein aus den neuen Subventionen refinanzieren.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass BHKWs ausschließlich mit fossilen Brennstoffen arbeiten. Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion um das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen sind Zweifel berechtigt, wie lange BHKWs künftig noch dieselbe Förderung erhalten. - Wärmepumpen wurden für die Grönau-Halle und das Grönau-Forum vorgeschlagen. In beiden Gebäuden würden sie Wärme in die dort vorhandenen Fußbodenheizungen einspeisen und sich ebenfalls durch Kosteneinsparungen finanzieren. Der Nutzen ist in beiden Fällen offensichtlich, weshalb die Maßnahmen wahrscheinlich in dem geplanten Gutachten als Forderungen auftauchen werden.
- Weiteres Abwarten ist kontraproduktiv, da die Kosten auf allen relevanten Gebieten krätig steigen, Förderrichtlinien kurzfristigen Änderungen unterliegen oder nicht mehr wirken, weil die entsprechenden Mittel ausgeschöpft sind. So werden u.U. Wirtschaftlichkeitsberechnungen über den Haufen geworfen.
Schade eigentlich, denn nun laufen in der Zwischenzeit unnötige Umweltemissionen und die höheren Energiekosten weiter. Wir hoffen aber, dass wir die anderen Fraktionen in kommenden Sitzungsperioden umstimmen können.
Die neue KiTa - Hauptsache billig
Ein weiteres "Großprojekt" ist der Bau einer neuen Kindertagesstätte. Diese ist notwendig, weil die Anlagen in den Containern gegenüber vom Gemeindehaus und im Grönau-Forum wegen des Fluglärms nicht mehr zulässig sind. Der neue Standort steht fest: es handelt sich um ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde nahe bei den Märkten. Der Architekt hat bereits einen Entwurf vorgelegt, mit dem die weitere Bau-Planung durchgeführt werden kann. Es beginnt nun die Diskussion um die Raum-Aufteilung und -Ausstattung. Dazu kommt aus der CDU die Forderung: Es sollen nur die Minimal-Standards nach den landesrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Größere oder zusätzliche Räume sowie über die Minimal-Forderungen hinausgehende Ausstattung sind aus Kostengründen nicht erwünscht.
Das ist vielleicht kaufmännisch korrekt, aber nicht sachgerecht. Unter den Kinder-Tagesstätten gibt es einen harten Konkurrenzkampf. Dabei ist nicht so sehr das Problem, genügend Kinder zur Auslastung zu finden. Viel wichtiger ist die Funktion als Arbeitsplatz für das knappe Betreuungspersonal. Es ist abzusehen, dass weniger attraktive Einrichtungen in den nächsten Jahren große Schwierigkeiten haben werden, ausreichend Personal für einen vorschriftsgemäßen Betrieb zu finden.
Nach unserer Auffassung darf unsere KiTa nicht nur Aufbewahrung auf minimalem Niveau bieten, sondern frühkindliche Entwicklungsbegleitung und vorschulische Pädagogik auf hohem Niveau durch motiviertes Personal. Dafür müssen wir auch das entsprechende Geld in die Hand nehmen.
Hier wäre Geiz ebenso verkehrt wie im Fall der Geschwisterermäßigung für die OGS!
Rainer Schulz-Taurnier
Große Koalition gegen große Familien in Groß Grönau
(dieser Artikel wurde leicht gekürzt bereits in der Liberalen Zeitung für Groß Grönau veröffentlicht)
Im August 2021 wurde in der Gemeindeverwaltung die Frage gestellt, ob es in Groß Grönau eine ähnliche Geschwisterermäßigung für Kinder in der OGS gibt, wie in Lübeck. Familien, die drei und mehr Kinder in Einrichtungen der Kindertagespflege (KiTa) und OGS haben, zahlen nur für das älteste Kind den vollen Beitrag; für das zweitälteste ist der halbe und darüberhinaus kein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, welche Betreuung genutzt wird.
In Groß Grönau gibt es eine Geschwisterermäßigung nur für Kinder in der Tagespflege. Für Kinder, die in der OGS betreut werden, ist laut Beitragsordnung der volle Beitrag fällig. Eine (in der Höhe unbestimmte) Ermäßigung aus sozialen Gründen kann allerdings beantragt werden.
Dieser Sachverhalt wurde in der Sitzungsrunde der Gemeindevertretung im August/September 2021 diskutiert. Damals befürwortete die FDP-Fraktion eine ähnliche Regelung, wie in Lübeck, zu Lasten der Gemeinde. Die SPD argumentierte, dass der Kreis für derartige Maßnahmen zuständig sei. „Wir wollen den Kreis nicht aus seiner Verantwortung entlassen!“ war eine markante Äußerung. Daher wurde beschlossen, zunächst die Kreistagsfraktionen zu veranlassen, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Danach sollte ggf. neu abgestimmt werden.
In den Gremien des Kreistages wurde zunächst die Frage gestellt, welche Kosten auf den Kreishaushalt zukommen würden. Dazu mussten zunächst die OGS-Teilnehmerzahlen in den einzelnen Gemeinden erhoben werden. Dies war keine leichte Aufgabe, da zur Zeit im Hinblick auf die kommende Betreuungspflicht verbreitet entsprechende Angebote eingerichtet werden. Im August 2022 war es dann soweit: Der Jugendhilfe-Ausschuss des Kreises sprach sich für die Maßnahme aus, und es wurden entsprechende Mittel in den Haushaltsverhandlungen vorgesehen. 

Aber: Daraus wurde nichts. Schulische Betreungsangebote fallen zur Zeit nicht in die Zuständigkeit des Kreises, sondern wären freiwillige Leistungen der Kommunen oder des Kreises. In Lübeck fällt das nicht auf, weil es dort keine Trennung zwischen Kreis- und Kommunalfinanzen gibt. Ab 2025 wird schrittweise ein Recht auf Ganztagsbetreuung in Schulen eingeführt; damit werden die Kreise für die Finanzierung zuständig. Bis dahin aber wird der Kreistag sich mit neuen freiwilligen Leistungen zurückhalten, da der Haushalt 2023 bereits defizitär ist. Die ursprünglich für die OGS-Förderung vorgesehenen Mittel wurden deshalb um 75% gekürzt.
Die FDP Groß Grönau war aus ihrer Kreistagsfraktion bereits frühzeitig darüber informiert, dass mit der vorgeschlagenen Kostenübernahme durch den Kreis nicht zu rechnen war. Deshalb hatten wir beantragt, eine Ermäßigungsregelung auf Kosten der Gemeinde einzuführen. Wir hatten den Aufwand sehr vorsichtig auf 50.000,- € jährlich geschätzt, begrenzt bis zum Schuljahr 2025/2026. Die Gemeinde wäre angesichts ihrer Rücklagen durchaus in der Lage, diese Kosten zu tragen und damit kinderreiche Familien in Groß Grönau zu entlasten. Dieser Antrag wurde in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung am 6.12., also zwei Tage vor der Kreistagsentscheidung, behandelt und von den großen Parteien abgelehnt. Argument der CDU: „Die Groß Grönauer Bürger haben genug Geld, dass sie eine solche Ermäßigung nicht brauchen“; SPD-Meinung war: „Keine Entscheidung vor der Kreistagssitzung - möglicherweise wird dort die Ermäßigung beschlossen“.
Tatsächlich wurde in der Kreistags-Sitzung am 8.12. beschlossen, zunächst eine Regelung zu entwickeln, wie die Verteilung der reduzierten Mittel vom Kreis an die Gemeinden erfolgen soll. Dies ist wegen der Dynamik im System (laufende Erwiterung der Angebote) kein leichtes Unterfangen. Es wird deshalb erwartet, dass nach dieser Regelung ab Beginn des Jahres 2024 Mittel beantragt werden können zur Auszahlung im Schuljahr 2024/2025.
Mit der von der FDP beantragten Regelung hätten die betroffenen Familien ab Januar 2023 die Ermäßigung beantragen und erhalten können. Spätere Leistungen des Kreises wären verrechnet worden. Dies wurde von der Koalition aus CDU und SPD abgelehnt. Eine Entscheidung gegen große Familien.
Hartmut Angenendt
Senioren-Weihnacht - traurig wie nie (Dieser Artikel erschien leicht gekürzt bereits in der "Liberalen Zeitung für Groß Grönau")
In den Jahren 2020 und 2021 war die Durchführung einer Weihnachtsfeier für die Senioren von Groß Grönau wegen der Versammlungsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht möglich. Es wurden stattdessen Grußkarten des Bürgermeisters versandt, die von Kindern aus unserer Gemeinde gestaltet worden waren. Im Sommer des letzten Jahres zeichnete sich die Möglichkeit ab, im Dezember die Tradition wieder aufleben zu lassen.
Im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport wurde am 14. Juni darüber diskutiert. Die erste Frage, ob bei Niederegger wieder Grönauer Wappen-Taler bestellt werden sollten, erledigte sich, weil die bereits im Mai hätten bestellt werden müssen. Sodann wurde diskutiert, welche Künstler engagiert werden sollten. Diese Entscheidung war deshalb dringend, weil Honorar-Kräfte schon ab Juni ihre Weihnachts-Auftritte disponieren. Es bestand Einvernehmen, dass wegen der unsicheren Lage keine bezahlten Künstler auftreten sollten, da bei kurzfristiger Absage ein Anspruch auf Schadenersatz entstanden wäre.
In der Niederschrift der Sitzung heißt das: „Die Durchführung einer Seniorenweihnachtsfeier wird grundsätzlich mitgetragen. Erste Planungsschritte werden, sofern sie nicht mit Kosten verbunden sind, angestrebt und ein Grobentwurf soll erstellt werden.“ Dafür gab es 6 ja-Stimmen. Die Veranstaltung wäre etwas kürzer ausgefallen, als in den Jahren vor Corona, was aber nicht als Nachteil angesehen wurde.
In der Sitzung des Ausschusses am 13. September fand wiederum eine Diskussion um die Seniorenweihnachtsfeier 2022 vor dem Hintergrund der Pandemielage statt. Vom Grobentwurf keine Spur! Der Vorsitzende des Ausschusses hatte vorsichtshalber nichts getan. Er begründete das: „Ich möchte nicht zusammen mit dem Bürgermeister in der Zeitung abgebildet werden als einer der beiden Männer, die für die Überlastung der Intensiv-Station im UKSH verantwortlich sind.“ Er beantragte dann, die Feier abzusagen. In der Niederschrift heißt es dann zur Abstimmung: „Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier in verkürzter Form nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes/ -verordnungen: 4 ja, 4 nein, 1 Enthaltung. (Damit wurde) die Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier abgelehnt.“ Weiter heißt es: „Alternativ werden Weihnachtskarten versandt. Text und Bild (Cover) sollen in diesem Jahr bei den Künstlerinnen und Künstlern der Gemeinde GG angefragt werden.“
Am 22. November wurden im Ausschuss zwei Bild-Entwürfe vorgelegt, von denen sofort einer ausgewählt wurde. Damit hatte wohl niemand gerechnet, denn es gab keine Antwort auf die Frage, welchen Text die Grußkarten tragen sollten. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass der Bürgermeister und der Ausschussvorsitzende einen abgestimmten Text formulieren sollten. Für diesen Prozess und die postalische Bearbeitung unter Beachtung der Datenschutzvorschriften reichte die Zeit bis Weihnachten nicht mehr aus, so dass die Zustellung erst nach dem Fest stattgefunden hätte. Deshalb wurde die Aktion vom Bürgermeister vernünftigerweise abgebrochen.
Wir wollten Ihnen eigentlich an dieser Stelle das ausgewählte Bild abdrucken; das hat uns die ausführende Künstlerin aber nicht gestattet.
Übrigens: der Lübecker Weihnachtsmarkt wurde am 27.11. eröffnet. Eine Seniorenweihnachtsfeier Anfang Dezember wäre also unter Einhaltung einiger Schutzmaßnahmen durchführbar gewesen.
Für dieses Jahr stehen die Chancen aber gut: In der Sitzung am 21.02. wurde beschlossen, dass 2023 wieder eine Weihnachtsfeier stattfinden soll.
Hartmut Angenendt